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Baden-Württembergischer
Luftfahrtverband e.V.
SG 38 der Luftsportjugend des BWLV e.V.  
Nutzung / Ausleihen

Eigentümer:              BWLV-Luftsportjugend

Halter:                       Baden-Württembergischer Luftfahrtverband e.V.

 

 

Nutzungs- / Betriebskonzept:

Das Flugzeug wird durch die Luftsportjugend des BWLV betrieben. Die Landesjugendleitung entscheidet über die Einsätze des Flugzeugs bei Veranstaltungen wie z.B. BWLV-Jugendlager, Landes- und Bezirksjugendtreffen, BWLV-Veranstaltungen, Vereinsveranstaltungen (Fliegerbälle, Flugzeugtaufen, sonstiges), etc..

 

Bei der Entscheidung der Vergabe ist nach Prioritäten vorzugehen.

1.   Jugendmaßnahmen im Rahmen des BWLV

2.   Jugendmaßnahmen im Rahmen der BWLV-Vereine

3.   Jugendmaßnahmen im Rahmen des DAeC

4.   Flugtage (mit Präsentation der Aktion SG 38)

5.   Ausstellungen (mit Präsentation der Aktion SG 38)

 

Grundsätzlich sind zum Ausleihen des SG-38 nur BWLV-Vereine oder deren Angehörige berechtigt.

 

Betriebsart:

Gummiseil und Windenstart

 

Gummiseil: Nur unter Aufsicht eines Gleitfluglehrers werden Rutscher und durchgeführt. Notwendige Berechtigung: (Ausbildungsabschnitt C) oder gültiger GPL.

 

Windenstart: Nur eingewiesene Piloten mit Erfahrung und gültigem GPL.

 

Klärung: Startart Gummiseilstart mit dem zuständigen Regierungspräsidium klären / Genehmigung Startart Gummiseil für Flugplatz beantragen

 

Wartung und Instandhaltung:

Erfolgt derzeit in enger Absprache mit dem technischen Betreuer Hans Hörber

 


Was muss ich machen, wenn ich den SG 38 ausleihen möchte?

Unten befindet sich der Zugang zum Anfrageformular für den SG 38, D-7038 des BWLV. Der SG steht allen Mitgliedsvereinen gegen einen geringen Unkostenbeitrag (siehe aktuelle Preise) für Ausstellungen und auch für den Flugbetrieb zur Verfügung.

 

Voraussetzung für die Nutzung des SG 38 ist die vorherige Teilnahme an einer offiziellen Einweisungsveranstaltung des BWLV. (Termine hierzu werden rechtzeitig im "adler" bekanntgegeben). Damit die Anfrage bearbeitet werden kann, muss der Name eines Verantwortlichen angegeben werden, der an einer offiziellen Einweisung teilgenommen hat!

 

Abholung:

Der SG 38 wird nur noch auf dem Hornberg an die Mieter übergeben! Eine Übergabe zwischen zwei Mietern gibt es nicht mehr, da es hier in der Vergangenheit diverse Probleme mit Schäden am Flieger und mit verlorenem Equipment gegeben hat. Abholung des Hängers nach Absprache und Rücktransport zu Lasten des Entleihers.

Schäden müssen sofort telefonisch gemeldet werden.

 

Bei eventuellen Fragen bitte eine Mail an Frank Walz schicken!

 

Aktuelle Preise:

Kaution:                                                250 Euro

Leihgebühr (ohne fliegerische Nutzung):    80 Euro

Leihgebühr (mit fliegerischer Nutzung):    160 Euro

 

Zum Online-Ausleihformular geht es hier!